Fördermittel

Wenn Sie sich selbstständig machen kommen viele neue Herausforderungen auf Sie zu. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt in allen Phasen der geplanten Selbstständigkeit. In den meisten Fällen ist diese Gründerberatung förderfähig.
 

Gründercoaching Deutschland

Folgende Zuschüsse können für eine Gründerberatung beantragt werden:
Existenzgründungsberatung
  • In den alten Bundesländern: Zuschuss von 50% zu den Beratungskosten, maximale Bemessungsgrundlage 6.000,- Euro
  • In den neuen Bundesländern einschließlich der "Phasing-out"-Regionen Brandenburg-Südwest, Lüneburg, Leipzig und Halle: Zuschuss von 75% zu den Beratungskosten, maximale Bemessungsgrundlage 6.000,- Euro
  • Maximal förderfähiges Tageshonorar: 800,- Euro
Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit
  • Zuschuss von 90% zu den Beratungskosten, maximale Bemessungsgrundlage 4.000,- Euro
  • Maximal förderfähiges Tageshonorar: 800,- Euro
Gerne beraten wir Sie kostenfrei, welche Fördermöglichkeiten für Sie in Frage kommen und helfen bei der Antragstellung. Bitte wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung per E-Mail an uns.
 

Fördermittel für Hochschulangehörige

Das Programm „Junge Innovatoren“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Baden-Württemberg unterstützt Existenzgründerinnen und -gründer aus den Hochschulen und Forschungseinrichtungen des Landes Baden-Württemberg.
Das Förderprogramm richtet sich an examinierte bzw. promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die eine Hochschule oder außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtung in Baden-Württemberg seit maximal einem Jahr verlassen haben oder dies beabsichtigen.

Das Förderprogramm EXIST - Existenzgründungen aus der Wissenschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie soll die Anzahl technologieorientierter und wissensbasierter Unternehmensgründungen steigern.
Das Programm besteht aus drei Säulen:
  • Die EXIST-Gründungskultur unterstützt die Hochschulen bei der ganzheitlichen hochschulweiten Strategie, den Unternehmergeist an den Hochschulen zu fördern.
  • Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt die Vorbereitung innovativer technologieorientierter und wissensbasierter Gründungsvorhaben von Studierenden und Angehörigen der Hochschulen.
  • Der EXIST-Forschungstransfer fördert notwendige Entwicklungsarbeiten und Vorbereitungen für den Unternehmensstart.
 

Förderprogramm der Deutschen Wirtschaft

Das Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft (RKW) in Baden-Württemberg unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit seinen drei Leistungsbausteinen Unternehmensberatung, Weiterbildung und Innovation und bietet kompetente Hilfe bei der Lösung von unternehmerischen Problemen. Das RKW unterstützt Sie in der Gründungsphase bei der Erstellung Ihres Businessplans und Ihres Finanzierungskonzepts, bei Bankgesprächen sowie in den Bereichen Vertrieb und Marketing.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
  • Sie führen ein eigenständiges Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft und sind in Baden-Württemberg ansässig.
  • Sie haben weniger als 250 Beschäftigte.
  • Ihr Unternehmen hatte einen Vorjahresumsatz von max. 50 Millionen Euro bzw. eine Vorjahresbilanz von max. 43 Millionen Euro.
Förderung von Beratungen in der Gründungsphase (Dauer max. drei Tage)
  • Kosten pro Tag (inklusive Reisekosten): 740,- €
  • Landeszuschuss pro Tag: 590,- €
  • Eigenanteil des Beratenen pro Tag: 150,- €
 

Gründungszuschuss

Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, erhalten zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit den sogenannten Gründungszuschuss. Der Gründungszuschuss wird geleistet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Der Arbeitnehmer hat bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld oder war in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäftigt.
  • Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit muss noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von 90 Tagen bestehen.
  • Gründerinnen und Gründer müssen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen.
  • Eine fachkundige Stellungnahme muss vorgelegt werden.
Für eine Dauer von neun Monaten kann ein Gründungszuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts zuzüglich 300,- € zur sozialen Absicherung beantragt werden. Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld mindert sich um die Anzahl von Tagen, an denen ein Gründungszuschuss gezahlt wurde.